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Umfang
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Hanse Merkur Incoming Krankenversicherung
• Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
• optional Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung zubuchbar
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Versicherte Leistungen
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Incoming-Krankenversicherung der Hanse Merkur
• ambulante Heilbehandlungen
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
• eine stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
• den Transport zur stationären Behandlung zum nächsterreichbaren Krankenhaus
• die Überführung oder Bestattung bis zu 10.000 €
• Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
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Abschlussfrist
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Der Antrag muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder einem europäischen Staat gestellt werden. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen
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Höchstalter
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abschließbar bis zum 75. Geburtstag (maßgebend ist das Alter bei Versicherungsbeginn)
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Selbstbeteiligung
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25 € je Versicherungsfall
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Max. Reisedauer
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bis 365 Tage
Auf Anfrage für Aufenthalte bis 5 Jahre
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Geltungsbereich
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EU-Länder, Schweiz, Liechtenstein, Schengenstaaten
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Versicherbare Personen
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Personen die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und sich nur vorübergehend in Deutschland und den europäischen Staaten aufhalten.
Personen die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben
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Sonstiges
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Die Mindestprämie liegt bei 10 € pro Person
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Umfang
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Versicherungsschutz für ausländische Gäste der TravelSecure
• Incoming Krankenversicherung
• optional Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung
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Versicherte Leistungen
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Incoming Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung)
• Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
• ambulant und stationäre Heilbehandlungen
• schmerzstillende Zahnbehandlungen
• Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
• Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
• med. sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
• Assistance-Leistungen
• 24-Stunden-Norufservice
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Abschlussfrist
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Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden
Für Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.
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Höchstalter
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keine Altersbeschränkung. Aufschlag für Personen ab 65 und 75 Jahren (maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss)
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Selbstbeteiligung
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keine Selbstbeteiligung
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Max. Reisedauer
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abschließbar bis 365 Tage
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Geltungsbereich
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Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
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Versicherbare Personen
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Versicherbar sind Personen die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
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Umfang
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ERV Incoming Versicherung für ausländische Gäste
• Incoming Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung)
• Incoming-Komplettschutz (inkl. Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung)
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Versicherte Leistungen
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Incoming Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) der ERV
• notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen
• unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
• schmerzstillende Zahnbehandlungen
• ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
• den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
• Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
• optional: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung
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Abschlussfrist
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Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland, zu erfolgen.
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Höchstalter
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keine Altersbeschränkung. Aufschlag für Personen ab 65 Jahre (maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss)
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Selbstbeteiligung
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Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Auch ohne Selbstbeteiligung abschließbar!
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Max. Reisedauer
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bis 365 Tage abschließbar
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Geltungsbereich
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Als Gastland gelten alle Staaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person Ihren ständigen Wohnsitz hat.
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Versicherbare Personen
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ausländische Besucher oder Geschäftsreisende in Deutschland oder einem anderen Gastland
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Umfang
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Allianz Incoming Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung)
• Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
• Medizinische Assistance
• optional Reisehaftpflichtversicherung zubuchbar
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Versicherte Leistungen
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Incoming-Krankenversicherung der Allianz
• Arzt- und Krankenhauskosten
• Medikamente
• Kranken-Rücktransport, notfalls auch Rettungsflug, sofern medizinisch sinnvoll
• Überführungskosten bei Tod
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Abschlussfrist
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Der Abschluss der Incoming Versicherung ist bis zum 2. Werktag nach Einreise möglich. Ein späterer Abschluss ist bei lückenloser Vorversicherung bei der Allianz möglich, sofern in dem versicherten Zeitraum kein Schadensfall eingetreten ist.
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Höchstalter
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keine Altersbeschränkung. Aufschlag für Personen ab 67 Jahre (maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss)
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Selbstbeteiligung
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Die Incoming Versicherung der Allianz hat keine Selbstbeteiligung
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Max. Reisedauer
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Bis zu 93 Tage abschließbar
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Geltungsbereich
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Gültig für vorübergehende Reisen in alle Staaten der Europäischen Union sowie im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden.
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Versicherbare Personen
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Gültig für Besucher aus dem Ausland, die Ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
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Was ist nicht mitversichert?
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Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für:
• Leistungen in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat
• Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste
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Sonstiges
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Gültig für alle Reisearten
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