Fragen rund um die Reiseversicherung gestellt und von Usern beantwortet.
Es ist keine Anmeldung und keine Email-Adresse notwendig, stelle Deine Frage oder Dein Thema einfach in der passenden Kategorie.
Die Beiträge werden geprüft und schnellstmöglich freigeschaltet!
Es ist keine Anmeldung und keine Email-Adresse notwendig, stelle Deine Frage oder Dein Thema einfach in der passenden Kategorie.
Die Beiträge werden geprüft und schnellstmöglich freigeschaltet!
Schwägerin in Thailnd verstorben
2 Beiträge
• Seite 1 von 1
Schwägerin in Thailnd verstorben
Hallo, meine Schwägerin hat vor Reiseantritt nach Thailand eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.
In Thailand verstarb sie nach 3 Tagen im Krankenhaus an einer Blutvergiftung. Rechnung: ca. 4000.-€. Belege sind vorhanden.
Hinterbliebene und Erbberechtigte sind 2 Kinder, die in Thailand leben. Ich habe eine Vollmacht über alle Geld - und Vericherungsangelegenheiten von den Kindern.
Muss die Versicherung an den Vollmachtberechtigen bezahlen ?
In Thailand verstarb sie nach 3 Tagen im Krankenhaus an einer Blutvergiftung. Rechnung: ca. 4000.-€. Belege sind vorhanden.
Hinterbliebene und Erbberechtigte sind 2 Kinder, die in Thailand leben. Ich habe eine Vollmacht über alle Geld - und Vericherungsangelegenheiten von den Kindern.
Muss die Versicherung an den Vollmachtberechtigen bezahlen ?
- gerhardos
Re: Schwägerin in Thailnd verstorben
Hallo gerhardos,
normalerweise zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung alle Behandlungskosten, die unerwartet im Ausland nötig werden.
Da ich nicht weiß, welche Versicherung abgeschlossen wurde und wie die genauen Bedingungen in diesem konkreten Fall sind, bitte ich Sie, sich direkt an die Versicherungsgesellschaft zu wenden.
Diese kann Ihnen konkreten Angaben dazu machen, was und an wen gezahlt wird.
Mfg
reiseversicherung-sofort.de
normalerweise zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung alle Behandlungskosten, die unerwartet im Ausland nötig werden.
Da ich nicht weiß, welche Versicherung abgeschlossen wurde und wie die genauen Bedingungen in diesem konkreten Fall sind, bitte ich Sie, sich direkt an die Versicherungsgesellschaft zu wenden.
Diese kann Ihnen konkreten Angaben dazu machen, was und an wen gezahlt wird.
Mfg
reiseversicherung-sofort.de
- Moderator
- Beiträge: 123
- Registriert: Do 16. Jan 2014, 11:43
2 Beiträge
• Seite 1 von 1
Zurück zu Reisekrankenversicherung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast