Reiserücktrittsversicherung für 1 Monat?
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Reiserücktrittsversicherung für 1 Monat?
Guten Tag,
mein Sohn nimmt im August an zwei Gruppenreisen teil. Die erste kostet 300€, die zweite 480€.
Kann man einfach „den Monat August“ mit dem Reisepreis von 780€ versichern oder muss man beide Reisen einzeln versichern?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Bernd K.
mein Sohn nimmt im August an zwei Gruppenreisen teil. Die erste kostet 300€, die zweite 480€.
Kann man einfach „den Monat August“ mit dem Reisepreis von 780€ versichern oder muss man beide Reisen einzeln versichern?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Bernd K.
- Bernd K.
Re: Reiserücktrittsversicherung für 1 Monat?
Sehr geehrter Herr K.,
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Sohn zu versichern:
1.Sie versichern jede Reise separat mit dem jeweiligen Reisepreis, z.B. über die oder
2.Sie schließen eine Jahresreiserücktrittsversicherung ab (gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu einem bestimmten Reisepreis). Einen einzelnen Monat kann man nicht versichern. Sie können den Jahresvertrag auch über die online abschließen.
Bitte beachten Sie hierbei aber, dass sich der Jahresvertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf kündigen. Der Versicherungsbeginn muss immer mindestens 30 Tage vor der 1. Reise liegen.
Falls Ihr Sohn noch nicht volljährig ist, tragen Sie sich als Versicherungsnehmer und Ihren Sohn als versicherte Person ein.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Sohn zu versichern:
1.Sie versichern jede Reise separat mit dem jeweiligen Reisepreis, z.B. über die oder
2.Sie schließen eine Jahresreiserücktrittsversicherung ab (gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu einem bestimmten Reisepreis). Einen einzelnen Monat kann man nicht versichern. Sie können den Jahresvertrag auch über die online abschließen.
Bitte beachten Sie hierbei aber, dass sich der Jahresvertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf kündigen. Der Versicherungsbeginn muss immer mindestens 30 Tage vor der 1. Reise liegen.
Falls Ihr Sohn noch nicht volljährig ist, tragen Sie sich als Versicherungsnehmer und Ihren Sohn als versicherte Person ein.
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