Reiserücktrittsversicherung
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Reiserücktrittsversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine Reiserücktrittsversicherung mit Abbruchschutz und eine Reisekrankenversicherung für meine Hurtigruten Fahrt im März. Beinhaltet Flug nach Bergen zwei Wochen Kreuzfahrt sowie eine Woche im Hotel in Bergen.
Bis zu welchen Höchstsätzen zahlt die Auslandskrankenversicherung die Arztkosten in Norwegen? Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Norwegen und die Behandlungskosten meiner privaten Vollversicherung sind auf max. 1% des Jahresarbeitsverdienst mit einer Selbstbeteiligung von 10% versehen in den Anreinerstaaten der EU. Höchstsätze sind aber ausgenommen. Gibt es eine Möglichkeit den Selbstbehalt bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen? Freibeträge sind vorhanden.
Wird im Falle eines Reiseabbruches die komplette Rückreise gezahlt oder gilt eine Subsidärdeckung der Abbruchversicherung meiner Kreditkarte. Ich habe nämlich über meine Kreditkarte einen Abbruchschutz, der aber nur in Kausalität mit der Kreuzfahrt aktuiert einen prämissen Anteil am Gesamtvolumen der Reisekosten trägt. Die Vorleistung beträgt 35% der GRK einschl. AfB-Bedingungen.
Ich bitte um zeitnahe Antwort. Es geht um einen Reisewert i.H.v. 17.000 €.
MfG
Kotaska
ich benötige eine Reiserücktrittsversicherung mit Abbruchschutz und eine Reisekrankenversicherung für meine Hurtigruten Fahrt im März. Beinhaltet Flug nach Bergen zwei Wochen Kreuzfahrt sowie eine Woche im Hotel in Bergen.
Bis zu welchen Höchstsätzen zahlt die Auslandskrankenversicherung die Arztkosten in Norwegen? Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Norwegen und die Behandlungskosten meiner privaten Vollversicherung sind auf max. 1% des Jahresarbeitsverdienst mit einer Selbstbeteiligung von 10% versehen in den Anreinerstaaten der EU. Höchstsätze sind aber ausgenommen. Gibt es eine Möglichkeit den Selbstbehalt bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen? Freibeträge sind vorhanden.
Wird im Falle eines Reiseabbruches die komplette Rückreise gezahlt oder gilt eine Subsidärdeckung der Abbruchversicherung meiner Kreditkarte. Ich habe nämlich über meine Kreditkarte einen Abbruchschutz, der aber nur in Kausalität mit der Kreuzfahrt aktuiert einen prämissen Anteil am Gesamtvolumen der Reisekosten trägt. Die Vorleistung beträgt 35% der GRK einschl. AfB-Bedingungen.
Ich bitte um zeitnahe Antwort. Es geht um einen Reisewert i.H.v. 17.000 €.
MfG
Kotaska
- Maria Kotaska
Re: Reiserücktrittsversicherung
Sehr geehrte Frau Kotaska,
gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen.
Die Auslandskrankenversicherung gilt weitweit und es gibt keine Einschränkungen oder Höchstsätze für bestimmte Länder. Im Falle einer auf der Reise auftretenden
Krankheit oder eines Unfalls, werden die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung gezahlt. Wir können Ihnen den empfehlen, den Sie bereits für 12,-€ abschließen können. Bitte lesen Sie vorab in den , welche Kosten übernommen werden und welche Einschränkungen es gibt.
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann für einen Reisepreis über 15.000€ nur auf Anfrage bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Um Ihnen eine konkrete Prämie nennen zu können, benötigen wir jedoch noch weitere Daten von Ihnen. Gerne können Sie uns diese per Mail an info@reiseversicherung-sofort.de zukommen lassen. Folgende Daten werden benötigt:
- Reisezeitraum
- Buchungsdatum
- Veranstalter
- Stornostaffel
- Reiseteilnehmer (Name, Vorname, Alter)
Bei manchen Anbietern muss der Versicherungsabschluss innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen.
Bei Abbruch der Reise leistet die Reiseabbruchversicherung Entschädigung für
die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Personen. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und der Verpflegung auf die bei der Reise gebuchte Qualität abgestellt.
Je nachdem für welchen Anbieter Sie sich dann entscheiden, muss geschaut werden, ob es eine Subsidiaritätsklausel gibt oder wie es gehandhabt wird soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist. Das kann ich Ihnen pauschal nicht sagen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen schon ein bisschen weiterhelfen und unterbreite Ihnen gern ein Angebot für eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sobald mir die benötigten Daten vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Brüggemann
gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen.
Die Auslandskrankenversicherung gilt weitweit und es gibt keine Einschränkungen oder Höchstsätze für bestimmte Länder. Im Falle einer auf der Reise auftretenden
Krankheit oder eines Unfalls, werden die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung gezahlt. Wir können Ihnen den empfehlen, den Sie bereits für 12,-€ abschließen können. Bitte lesen Sie vorab in den , welche Kosten übernommen werden und welche Einschränkungen es gibt.
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann für einen Reisepreis über 15.000€ nur auf Anfrage bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Um Ihnen eine konkrete Prämie nennen zu können, benötigen wir jedoch noch weitere Daten von Ihnen. Gerne können Sie uns diese per Mail an info@reiseversicherung-sofort.de zukommen lassen. Folgende Daten werden benötigt:
- Reisezeitraum
- Buchungsdatum
- Veranstalter
- Stornostaffel
- Reiseteilnehmer (Name, Vorname, Alter)
Bei manchen Anbietern muss der Versicherungsabschluss innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen.
Bei Abbruch der Reise leistet die Reiseabbruchversicherung Entschädigung für
die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Personen. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und der Verpflegung auf die bei der Reise gebuchte Qualität abgestellt.
Je nachdem für welchen Anbieter Sie sich dann entscheiden, muss geschaut werden, ob es eine Subsidiaritätsklausel gibt oder wie es gehandhabt wird soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist. Das kann ich Ihnen pauschal nicht sagen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen schon ein bisschen weiterhelfen und unterbreite Ihnen gern ein Angebot für eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sobald mir die benötigten Daten vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Brüggemann
- Moderator
- Beiträge: 123
- Registriert: Do 16. Jan 2014, 11:43
Re: Reiserücktrittsversicherung
Sehr geehrte Frau Brüggemann,
vielen Dank für Ihren Versuch auf meine Fragen zu antworten. Mir sind jedoch folgende Punkte wichtig:
- Subsidärdeckung der Reisekrankenversicherung in Verbindung mit den AfB. Welche Möglichkeiten gibt es hier?
- Bieten Sie evtl. auch Nettopolicen mit Pre-Fixum?
- Selbstbehalt ja oder nein (steuerliche Behandlung ist entscheidend)
Hier die erforderlichen Daten:
Reisezeitraum: 28.03. - 12.04.
Buchung: 19.11.2013
Veranstalter: Hurtigruten
Teilnehmer: Ich (Maria Kotaska, 48 Jahre)
Storno: bis 10 Wochen: 35%, bis 6 Wochen: 50%, bis 1 Woche 80%
Bitte beantworten Sie mir jedoch zunächst meine Fragen.
MfG
Kotaska
vielen Dank für Ihren Versuch auf meine Fragen zu antworten. Mir sind jedoch folgende Punkte wichtig:
- Subsidärdeckung der Reisekrankenversicherung in Verbindung mit den AfB. Welche Möglichkeiten gibt es hier?
- Bieten Sie evtl. auch Nettopolicen mit Pre-Fixum?
- Selbstbehalt ja oder nein (steuerliche Behandlung ist entscheidend)
Hier die erforderlichen Daten:
Reisezeitraum: 28.03. - 12.04.
Buchung: 19.11.2013
Veranstalter: Hurtigruten
Teilnehmer: Ich (Maria Kotaska, 48 Jahre)
Storno: bis 10 Wochen: 35%, bis 6 Wochen: 50%, bis 1 Woche 80%
Bitte beantworten Sie mir jedoch zunächst meine Fragen.
MfG
Kotaska
- Kotaska
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