Rückerstattung
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Rückerstattung
bei den Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung steht Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Heißt dass, wenn ich zB Grippe bekomme oder mir das Bein breche, ich nicht alles rückerstattet bekomme? Danke!
- Gast
Re: Rückerstattung
Hallo Gast,
bei ambulant behandelten Krankenheiten wird der Selbstbehalt fällig. Nicht vergessen ein ärztliches Attest ist beim Versicherer einzureichen.
bei ambulant behandelten Krankenheiten wird der Selbstbehalt fällig. Nicht vergessen ein ärztliches Attest ist beim Versicherer einzureichen.
- Anke
Re: Rückerstattung
Wie verhält es sich aber wenn ich z.B. 30 Tage vor der Reise stationär behandelt worden bin aber zum Reisebeginn und darüber hinaus weiter ambulant (auch in Form von REHA)behandelt werde und damit ärztlich bescheinigt trotzdem noch nicht reisefähig bin?
Wird auch diesmal eine Selbstbeteiligung gefordert?
Wird auch diesmal eine Selbstbeteiligung gefordert?
- wallenstein
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