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Abschließbar für
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Schüler, Sprachschüler, Studenten, Doktoranden und Stipendiaten
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Umfang
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Reisekrankenversicherung (Tarif BASIS und PREMIUM)
- Ambulante Heilbehandlungen beim Arzt
- Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus (+Transport ins nächste Krankenhaus)
- Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung (optional) (Tarif KOMPAKT und KOMFORT) |
Versicherte Leistungen
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Auslandskrankenversicherung
Die Versicherungsleistungen werden von dem gewählten Tarif bestimmt. Je nach dem Tarif (Basis oder Premium) gibt es Unterschiede bei der Leistungssumme. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt.
Reiseunfallversicherung (Tarif Kompakt oder Komfort)
Sie werden entschädigt, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt. Sie erhalten bei einem Unfall die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 2.500 Euro zurück.
Reisehaftpflichtversicherung (Tarif Kompakt oder Komfort)
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens (Personen- und Sachschäden). Die mögliche Leistungssumme hängt, von dem im Vertrag festgehaltenen Tarif ab. |
Abschlussfrist
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Jederzeit vor Reiseantritt möglich |
Selbstbehalt
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Kein Selbstbehalt |
Max. Reisedauer
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bis zu 5 Jahren |
Geltungsbereich
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weltweit gültig |
Höchstalter
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Bis zum 35. Lebensjahr |
Jetzt Versicherung abschließen!
Abschließbar für
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Deutsche und ausländische Studenten, Sprachschüler (z.B. Schüleraustausch), Doktoranden, Gastwissenschaftler und Praktikanten
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Umfang
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Basis
- Unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel bis max. 250,– EUR je Versicherungsjahr
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
- 50 % des Rechnungsbetrages bis max. 250,– EUR je Versicherungsjahr für Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Heilmittel bis max. 250,– EUR je Versicherungsjahr
Komfort
- unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel bis max. 500,– EUR je Versicherungsjahr
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung*
- 50 % des Rechnungsbetrages bis max. 500,– EUR je Versicherungsjahr für Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Heilmittel bis max. 500,– EUR je Versicherungsjahr
Exclusiv
- unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel bis max. 750,– EUR je Versicherungsjahr
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
- 50 % des Rechnungsbetrages bis max. 750,– EUR je Versicherungsjahr für Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Heilmittel bis max. 750,– EUR je Versicherungsjahr
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Versicherte Leistungen
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- Ambulante Behandlungen
- notwendige Arznei- und Verbandsmittel
- Behandlung bei einer Schwangerschaft
- Stationäre Behandlungen
- Ein medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
- Kostenübernahme des medizinisch sinnvollen Rücktransports nach Deutschland |
Abschlussfrist
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Der Antrag muss vor der Reise, spätestens aber 10 Tage nach der Einreise in das jeweilige Reiseland gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rücktritts-Versicherung bei Buchung der Reise in das Aufenthaltsland, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden muss. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich. |
Selbstbehalt
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kein Selbstbehalt
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Max. Reisedauer
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1-36 Monate |
Geltungsbereich
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weltweit/ USA und Kanada gegen einen Beitragszuschlag. |
Höchstalter
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bis einschließlich 35 Jahre |
Jetzt Versicherung abschließen!
Abschließbar für
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Personen bis einschließlich 35 Jahre, die eine längere Zeit im Ausland (bis zu 12 Monaten) verbringen, ob im Studium, als Sprachschüler, Austauschschüler, Au-pair, Work & Travel, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Praktikant. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Immatrikulationsbestätigung etc.) ist nicht notwendig.
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Umfang
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Grundschutz
• Auslandsreisekrankenversicherung mit med. Notfall-Hilfe
Komplettschutz
• Haftpflicht-Versicherung
• Abbruch- und Unterbrechungs-Versicherung
• Unfallversicherung |
Versicherte Leistungen
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Auslandskrankenversicherung mit med. Notfall-Hilfe
Übernahme von Heilbehandlungskosten bei akuter Erkrankung, Kranken-Rücktransport und täglich 24 Stunden besetzte Notrufzentrale
Unfallversicherung
Sie werden entschädigt, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt. Sie erhalten bei einem Unfall die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 5.000 Euro zurück.
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden). Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 1.000 €.
Abbruch/ -Unterbrechungsversicherung
Übernahme der Reisekosten bei außerplanmäßiger Beendigung oder Unterbrechung des Aufenthalts
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Höchstalter
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Bis einschließlich 35. Lebensjahr |
Abschlussfrist
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Der Abschluss der Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ist jederzeit vor Antritt des versicherten Aufenthalts möglich.
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Max. Reisedauer
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bis 12 Monate |
Selbstbehalt
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Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Heilbehandlungen im Ausland 100 € je Versicherungsfall
Haftpflichtversicherung
Bei Sachschäden 150 € je Versicherungsfall
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