Die Auslandskrankenversicherung der ERV bietet folgende Leistungen und übernimmt u. a. die Kostenerstattung für:
• Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbare Operationen
• Such-, Rettungs-, Bergungskosten im Falle eines Unfalls, bis 10.000 €
• Ambulante Heilbehandlungen
• Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
• Organisiert Kranken- und Gepäcktransporte und erstattet die Kosten
• Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
• Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
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