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Incoming Reiseversicherung für ausländische Gäste im Vergleich

Buchen Sie jetzt Ihre Spezial- Reiseversicherung für ausländische Gäste in wenigen Schritten

Incomingversicherung HanseMerkur
Umfang
  • Reisekrankenversicherung
  • Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung
Varianten Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren (auf Anfrage)
Abschlussfristen Die Anträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz und Liechtenstein gestellt werden.
Geltungsbereich Europa
Höchstalter 74 Jahre
Selbstbehalt 25,- € je Versicherungsfall
Max. Reisedauer
365 Tage
Abschließbar für Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren:
  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben

Sonstiges

Steht das Einreisedatum noch nicht fest, z. B. bei Beantragung eines Visums, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen

Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.

Die Mindestprämie in der Krankenversicherung beträgt 10,- EUR.

Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.

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Incomingversicherung TravelSecure
Umfang
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Vorerkrankungen sind  ausgeschlossen) inkl. Notfall-Service + Assistance
  • optional mit Reisehaftpflicht-/Reiseunfallversicherung
Varianten -
Abschlussfristen Der Versicherungsvertrag kann innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.
Geltungsbereich gültig in Ländern der EU, einschl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
Höchstalter 75 Jahre
Selbstbehalt Alle Leistungen ohne Selbstbehalt
Max. Reisedauer 365 Tage
Abschließbar für
  • Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
  • nicht beruflich bedingte Reisen, Ausnahme: Firmen- und Messegäste bis 30 Tage.
  • Versicherbar sind außerdem Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden die nicht körperlich tätig sind

Sonstiges

Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/17/EG innerhalb der Schengen-Staaten.

Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise.

Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.

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Incomingversicherung ERV
Umfang
Incoming-Komplettschutz
  • Krankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Medizinische Notfall-Hilfe

Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
  • Krankenversicherung
  • Medizinische Notfall-Hilfe
Varianten -
Abschlussfristen Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland, zu erfolgen.
Geltungsbereich Deutschland oder ein Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
Höchstalter Ohne Altersbeschränkung
Selbstbehalt bei Heilbehandlungskosten im Gastland 100,- je Versicherungsfall
Max. Reisedauer 60 Tage, max. 1 Jahr auf Anfrage
Abschließbar für ausländische Gäste, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) kommen

Sonstiges

 

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Incomingversicherung ALLIANZ
Umfang
Incoming-Krankenversicherung
  • Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
  • Reisehaftpflichtversicherung (Versicherungssumme 500.000,- für Personen- und Sachschäden)
  • Reiseassistance
Varianten -
Abschlussfristen Abschluss bis zum 2. Werktag nach Einreise möglich oder bei lückenloser Vorversicherung jederzeit.
Geltungsbereich in Deutschland und den Staaten des Schengener Abkommens und der Schweiz
Höchstalter Ohne Altersbeschränkung
Selbstbehalt Alle Leistungen ohne Selbstbehalt
Max. Reisedauer 93 Tage
Abschließbar für für Incoming-Reisen

Sonstiges

Vorerkrankungen sind mitversichert, sofern die Notwendigkeit einer Behandlung während des Aufenthaltes nicht vor Reiseantritt bekannt war

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Reiseversicherung-Sofort.de bietet ausländischen Gästen ein spezielles Incoming - Versicherungspaket an. Dieses kann von deutschen Staatsbürgern in Anspruch genommen werden, die für längere Zeit im Ausland arbeiten möchten bzw. von ausländischen Staatsbürgern, die sich vorrübergehend in einem EU-Land aufhalten.

Auf Reiseversicherung-Sofort.de finden Sie nicht nur eine Reiseversicherung für Ihre Reise ins Ausland. Wir vermitteln außerdem Spezialversicherungen für ausländische Gäste.

Bekommen Sie Besuch von Freunden oder Verwandten aus dem Ausland? Mit der Incoming-Versicherung können sich ausländische Gäste absichern, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen. Der Auslandsschutz gilt für alle Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Dies können ausländische Staatsbürger sein aber auch deutsche Staatsangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland sondern im Ausland haben.

Sie finden hier vier große Versicherer, die eine Spezialversicherung für ausländische Gäste anbieten, im direkten Preis-/ Leistungsvergleich. Sie haben die Möglichkeit, die für Sie passende Spezialversicherung gleich online abzuschließen.