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Häufig gestellte Fragen zum Thema Reiseversicherungen

Wir beantworten Ihnen die meist gestellten Fragen!

Was gilt als Grund einer Reiseabsage?
2. Kann ich die Versicherungen buchen wenn ich im Ausland wohne?
3. Wer/Was ist eine Risikoperson?
4. Was tun wenn man vor der Reise erkrankt?
5. Ist bei einer Vorerkrankung der Versicherungsschutz gewährt?
6. Bis wann vor der Reise kann man eine Reiserücktrittskostenversicherung (Einzel oder im Paket) überhaupt abschließen?
7. Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoll?
8. Läuft die Versicherung automatisch nach einem Jahr aus?
9. Bin ich über meine Kreditkarte ausreichend reiseversichert?
10. Vor einem halben Jahr habe ich eine Fernreise gebucht. Leider hat sich die politische
Lage im Urlaubsland verschlechtert, sodass ich die Reise abgesagt habe. Kann ich die Kosten bei meiner Versicherung geltend machen?

 

1. Was gilt als Grund einer Reiseabsage

Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger, Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Wehrdienst sowie Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson.

Als Nachweis für eine schwere Erkrankung benötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem hervor geht, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, die geplante Reise anzutreten. Eine Vorerkrankung gilt nicht als versicherter Grund für den Reiserücktritt.

2. Kann ich die Versicherungen buchen wenn ich im Ausland wohne?

Bei den meisten Versicherungsanbietern können Sie eine Reiseversicherung für eine Reise auch buchen wenn Sie im Ausland wohnen (Ausnahme Travel Secure, hier ist ein deutscher Wohnsitz Vorraussetzung). Nur Jahresversicherungen können Sie nicht abschließen, wenn Sie im Ausland wohnen. Für ausländische Gäste die nach Deutschland reisen gibt es einen besonderen Versicherungsschutz – der sogenannte Incoming Schutz.

3. Wer/Was ist eine Risikoperson?

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind: die versicherte Person selbst, Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person, Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen sowie mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben.

Letzteres gilt für maximal 4 Personen. Haben mehr als vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reiserücktrittskostenversicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuer als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

4. Was tun wenn man vor der Reise erkrankt?

Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten.
Eine Erkrankung muss objektiv ärztlich diagnostiziert werden und unerwartet auftreten, damit die Reiserücktrittsversicherung greift.

5. Ist bei einer Vorerkrankung der Versicherungsschutz gewährt?

Bei bereits vorhandener schwerer Grunderkrankung besteht kein Anspruch auf Erstattung der entstehenden Kosten. Dies gilt, wenn in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist, dass eine Versicherungsleistung dann nicht in Betracht kommt, wenn die Stornierung der Reise wegen einer Erkrankung notwendig wird, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand. Nach den Versicherungsbedingungen muss es sich um eine „unerwartet schwere Erkrankung“ handeln, die die Stornierung der Reise veranlasst hat. Eine Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist nicht versichert.

6. Bis wann vor der Reise kann man eine Reiserücktrittskostenversicherung überhaupt abschließen?

Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen.

Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Reiserücktrittsversicherung am Tag der Reisebuchung oder am darauffolgenden Tag abgeschlossen werden (oder je nach Versicherer innerhalb der nächsten 3 Werktage).

7. Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoll?

Eine Jahresversicherung lohnt sich meist schon dann, wenn Sie mehr als einmal pro Jahr verreisen.

8. Läuft die Jahresversicherung automatisch nach einem Jahr aus?

Der Versicherungsschutz wird stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.

9. Bin ich über meine Kreditkarte ausreichend reiseversichert?

Nicht alle Kreditkarten bieten Versicherungsleistungen an, wenn doch, sind diese meist sehr begrenzt. Zumeist beinhalten Kreditkarten nur Ausschnittdeckungen, versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekrankenversicherung. Darüber hinaus geben Kreditkartenfirmen für die tatsächliche Verwendung des Reiseschutzes gesonderte Bestimmungen vor, wie zum Beispiel die Bezahlung der Reise mit der Karte oder eine regelmäßige Benutzung der Karte in einem gewissen Zeitraum.
Besondere Formen des Reiseschutzes wie etwa den Jahres-Komplettschutz oder spezielle Arrangements für Geschäftsreisende gibt es nur bei Reiseversicherern.

10. Vor einem halben Jahr habe ich eine Fernreise gebucht. Leider hat sich die
   politische Lage im Urlaubsland verschlechtert, sodass ich die Reise abgesagt habe.
   Kann ich die Kosten bei meiner Versicherung geltend machen?

Nein, Ihre Reiseversicherung springt nur dann ein, wenn nach der Buchung eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wird. Andernfalls müssen die anfallenden Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Viele Reisebüros ermöglichen aber in Anlassfällen (z. B. Terroranschlägen) kostenlose Umbuchungen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.