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Das Begriffslexikon der Reiseversicherungen

Mit uns finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rum um das Thema Reiseversicherungen

Reiserücktrittsversicherung

Kein Reisender ist vor Krankheit, Unfall oder auch unerwarteten Ereignissen gefeit. Deshalb ist insbesondere die Reiserücktrittsversicherung sehr wichtig. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornokosten einer gebuchten Reise bei Rücktritt des Kunden.

Wichtig ist zu beachten, dass es Tarife mit Selbstbehalt gibt, dei denen der Versicherungs-nehmer eine Selbstbeteiligung von 20% des Reisepreises, mindestens 25,- € zu tragen hat,
sodass hier durch die Reiseversicherung nicht die vollen Kosten erstattet werden.

Gute Gründe für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung:

Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung haften die Versicherungsgesellschaften
in der Regel bei:

- schweren Unfällen, die Sie oder ein naher Angehöriger erleiden,
- Tod eines nahen Angehörigen,
- unerwartet schwerer Erkrankung des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger
- unvorhersehbaren Komplikationen bei einer Schwangerschaft,
- Schaden am Eigentum sowie
- Impfungsunverträglichkeit
- etc.

Reiseabbruchversicherung

Ist die Reise einmal angetreten, d.h. haben Sie für Ihren Flug schon eingecheckt und
Ihren Koffer aufgegeben, können Sie im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung keine Erstattung des Reisepreises erwarten.
Dann greift die Reiseabbruchversicherung, welche den Restwert oder den gesamten
Reisepreis bei schwerer Krankheit oder Unfall des Versicherungsnehmers während des
Urlaubs versichert.

Sie bewahrt sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus wichtigem
Grund vorzeitig beenden müssen.

Gute Gründe für den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung:

Die Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen:

- den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten
Übernachtungen im Hotel, oder
- eventuelle Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise
entstehen können.
- Müssen Sie Ihren Urlaub verlängern, weil Ihr Reisepartner zum Beispiel in
stationärer Behandlung bleiben muss, so erhalten Sie die zusätzlichen Kosten Ihrer Unterkunft erstattet, wenn sie bei ihm zur Betreuung bleiben.

Die genauen Leistungen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Tipp: Wenn Sie sich selber eine Individualreise zusammengestellt haben und die
einzelnen Reiseleistungen bei einzelnen Leistungsträgern gebucht haben, sollten Sie
eine kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abschließen.

Reisekrankenversicherung

Laut Statistik erkrankt jeder zehnte Reisende im Urlaub. Gesetzlich Krankenversicherte sind jedoch im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Die Krankenkassen können nur Behandlungskosten auf Auslandskrankenschein abrechnen, dieser wird aber von einigen ausländ-ischen Ärzten nicht akzeptiert. Niedergelassene Ärzte stellen oft nur Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland erstatten maximal den Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung hier gekostet hätte.

Generell hilft Ihnen als gesetzlich Versicherter Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Gute Gründe für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung:

Die Leistungen beinhalten in der Regel:

- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung,
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher
Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz,
- Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- medizinischsinnvoller  Krankenrücktransport (auch als Rettungsflug) nach Dtl.,
- Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Die genauen Leistungen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Reisegepäckversicherung

Wenn Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Ihr Gepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.

Zum versicherten Reisegepäck gehört das gesamte persönliche Reisegepäck, jedoch gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz bei bestimmten Gegenständen. Bitte beachten Sie dazu die ausführlichen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Gute Gründe für den Abschluss einer Reisegepäckversicherung:

Die Reisegepäckversicherung übernimmt Leistungen für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck wie:

- sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen,
- aufgegebenes Gepäck und Handgepäck,
- nahezu alle Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung während des Transportes und der Lagerung, nicht jedoch während des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs",
- Reiseandenken und Geschenke bis zu bestimmten Höchstsummen.

Reiseunfallversicherung

Viele bedenken nicht, dass die Unfallgefahr während eines Urlaubs, aufgrund der vermehrten Freizeitaktivitäten, deutlich höher ist als zu Hause - zum Beispiel bei einer ausgiebigen Fahrradtour, Bergwanderungen, Wasser- oder Alpinski.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Deshalb ist eine private Unfallversicherung, die Sie weltweit und rund um die Uhr schützt, sinnvoll.

Gute Gründe für den Abschluss einer Reiseunfallversicherung:

Die Leistungen der Reiseunfallversicherung sind:

- Versicherungssumme für Invalidität
- Versicherungssumme für Tod
- Bergungskosten