Auslandskrankenversicherung
Buchen Sie jetzt Ihre Auslandskrankenversicherung in wenigen Schritten
Vergessen Sie bei einer Urlaubsreise auf keinen Fall den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese schützt Sie bei einem Unfall vor der Übernahme sämtlicher Arztkosten.
An dieser Stelle sei als erstes darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Auslandskrankenversicherung um die selbe Versicherung handelt als bei einer Reisekrankenversicherung.
Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Im Urlaubsort niedergelassene Ärzte stellen meist Privatrechnungen, die meist höhere Beträge aufweisen, als von der Krankenkasse erstattet werden. Als Kassenpatient sind Sie außerhalb der oben genannten Länder gar nicht krankenversichert. Das kann bedeuten, dass Sie die kompletten Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Eine Auslandskrankenversicherung kann jedoch auch für privat Krankenversicherte nützlich sein, da sie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall einschließt. Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen u.a.:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
- Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
- Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr und bei Reisen bis 365 Tage das 69. Lebensjahr