Im Urlaubsort niedergelassene Ärzte stellen meist Privatrechnungen, die meist höhere Beträge aufweisen,
als von der Krankenkasse erstattet werden. Als Kassenpatient sind Sie außerhalb der oben genannten Länder
gar nicht krankenversichert. Das kann bedeuten, dass Sie die kompletten Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Eine Auslandskrankenversicherung kann jedoch auch für privat Krankenversicherte nützlich sein, da sie einen
medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall einschließt.
Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen u.a.:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause
oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
- Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
- Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr und bei Reisen bis 365 Tage das 69. Lebensjahr